Herrschvermerk an Teilfläche

  • Bei einem Grundstück ist ein Herrschvermerk eingetragen. Das Grundstück wird zerlegt in ein Flurstück und ein 100er Zuflurstück. Das Zuflurstück wird abgeschrieben und einem anderen Grundstück zugeschrieben.

    Das der Herrschvermerk bzgl. dem Zuflurstück mitübertragen wird ist klar.

    Ist im Grundbuch des Grundstücks mit der Zuschreibung zu vermerken, dass das berechtigte Flurstück aus dem Herrschvermerk nur das Zuflurstück ist (Bsp.: 2/ zu 1 bzgl. ehemaligem ZuFlst. 233/100 mit 20 qm: Fahrrecht siehe Nerv. Buch Bl. 36) oder kann der Herrschvermerk einfach für das neue Grundstück eingetragen werden?

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