Auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft wurde für das Land... eine Sicherungshypothek im Höchstbetrage über 106.000,00 EUR eingetragen.
Jetzt ersucht die Staatanwaltschaft um Herabsetzung des Höchstbetrages der Sicherungshypothek auf 14.000,0 EUR.
Kann ich doch so eintragen (ohne weitere Beteiligte) ?
Herabsetzung des Höchstbetrages einer Sicherungshypothek
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Vor Forderungsentstehung handelt es sich in Höhe des Höchstbetrages um ein Eigentümerrecht (OLG Karlsruhe/Freiburg, Beschluss vom 17.06.2005, 14 Wx 35/04). Und auch danach würde der Gläubiger die Hypothek nicht alleine aufheben können. Weder ganz noch teilweise.
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Ooh, danke für den Hinweis. Dann muss ich doch zwischenverfügen !
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Ich muss nochmal nachhaken.
Ich hab irgendwo im Forum gelesen, dass u.U. das Ersuchen die Löschungszustimmung ersetzt. Kann jemand dazu was sagen ? -
Der Leitsatz aus dem Beschluss des OLG Naumburg vom 08.04.2015, 12 Wx 61/14,
http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/portal…hl=1#focuspoint
lautet:
„Die Löschung einer auf strafprozessualer Grundlage eingetragenen Sicherungshypothek gehört nicht zu den gesetzlich vorgesehenen Fällen der Eintragung auf Ersuchen der Behörde gemäß § 38 GBO. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die eingetragene Sicherungshypothek durch die Aufhebung eines dinglichen Arrests in eine Eigentümergrundschuld verwandelt hat.“ -
Prinz war schneller.
zur Ersetzung der Eigentümerzustimmung durch ein Ersuchen -> BeckOK GBO/Zeiser GBO § 38 Rn. 9
zum Ersuchen durch die Staatsanwaltschaft -> OLG Hamm, Beschluss vom 22.02.2018, 15 W 15/18
dazu, dass das Ersuchen nur bestimmte Eintragungen erfasst -> OLG München, Beschluss vom 09.06.2010, 34 Wx 42/10dazu, dass darunter nicht unbedingt ein Löschungsersuchen zählt -> Hock/… Rn 2461
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Vielen Dank und schönes Wochenende !
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