Löschung Wohnungsrecht

  • In einem WEGgrundbuch wurde 1995 ein befristetes Wohnungsrecht mit folgenden Inhalt eingetragen:
    Der Eigentümer räumt hiermit der derzeitigen Mieter A das Wohnungsrecht für die Dauer von 10 Jahren ab dem beurkundungstag ein.
    Dann folgen Bestimmungen bzgl. der Nutzung, Instandhaltung usw.
    Bewilligung und Antrag und dann
    Der jeweilige Wohnungseigentümer ist berechtigt die unverzügliche Löschung der Dienstbarkeit zu verlangen, wenn das Mietverhältnis
    a) vom Mieter gekündigt wird
    b) vom Vermieter aus Gründen gekündigt ist, die der Mieter zu vertreten hat
    c)oder das Mietverhältnis in Folge Zeitablauf beendet ist
    Das Wohnungsrecht erlischt, wenn die Wohnungsberechtigte ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Es besteht fort, wenn der Rückstand gezahlt wird.
    Die Wohnung wurde inzwischen 1 x unter Übernahme des Wohnungsrecht weiter veräußert.
    Der jetzige Eigentümer fragt an, ob das Wohnungsrecht aufgrund seines schriftlichen Antrags gelöscht werden kann, weil die Frist abgelaufen ist und die Mieter 2014 die Wohnung gekündigt hat. Weiter fragte r, ob eine betreuungsrechtliche Genehmigung erforderlich ist, weil die Berechtigte nun unter Betreuung steht.

  • Wenn das Recht befristet ist, erlischt es mit Fristablauf. Ein Antrag des Eigentümer reicht dafür m.E. aus. Wofür braucht man dann eine Genehmigung? Die Berechtigte gibt keine Erklärung ab.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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