1840 I S. BGB - Wie "streng" seid ihr

  • Liebe Kollegen,

    ich mache seit einigen Wochen wieder Betreuungssachen, nachdem ich diese ein paar Jahre nicht mehr gemacht habe.
    Bei meinem alten Gericht wurde bezüglich der persönlichen Kontakte schon genau geprüft, dass die Angaben im Bericht genau gemacht wurden und dass die monatlichen Besuche auch verzeichnet waren.

    Bei meinem neuen Gericht sehe ich nun immer wieder, dass die Betreuer hier sehr spärliche Angaben machen, manche schreiben lapidar, Kontakt erfolgt regelmäßig oder Kontakt hauptsächlich telefonisch, Kontakt normal quartalsweise. Beanstandet hat das hier keiner meiner Vorgänger.

    Meine Frage an euch: Wie geht ihr vor oder würdet ihr vorgehen? Ich denke, man muss die Betreuer da auch etwas "erziehen", oder?
    Verlangt ihr, dass der Betreuer die Daten aufschreibt, an den er den Betroffenen persönlich gesehen hat? Was, wenn das nicht monatlich ist?
    Einfach so akzeptieren möchte ich das nicht.

  • Ich denke, man muss die Betreuer da auch etwas "erziehen", oder?

    Wenn man bei solchen Erziehungsmaßnahmen da nicht mal auf trotzige "Kinder" stößt :mad:. Wohl den Rechtspflegern, die hierfür Zeit haben.
    Der Gesetzgeber hat vor einigen Jahren - aus Kostengründen - ja bewusst eine pauschale Betreuervergütung eingeführt und damit auch grundsätzlich eine Dokumentations- und starre Besuchsverpflichtung verneint. Die rechtliche Betreuung muss halt laufen, da gibt es - mit Verlaub - Wichtigeres als Besuche, zumal vieles auch telefonisch abgeklärt werden kann. Was natürlich nicht heisst, dass der Betreuer überhaupt keine Besuche vornehmen muss, aber halt nur, wenn es erforderlich ist bzw. er es für erforderlich hält. Wenn ich jeden meiner Betreuten mtl. besuchen würde, wäre ein Großteil meiner pauschalen Zeitvorgaben alleine dadurch aufgebraucht. Und - im Gegensatz zu Rechtspflegern - kriege ich meine "Überstunden" nicht abgegolten - weder in Geld noch in Zeit.

    mfg

  • Das ist ja das Schöne, dass Erziehungsmaßnahmen bei Kindern am besten wirken.


    Aber mal etwas Dampf aus dem Vorgang gelassen: es steht die Frage nach den persönlichen Kontakten zw. Betroffenem und Betreuer zur Diskussion; das müssen nicht zwingend Besuche sein.
    Und diese Kontaktfrage ist auch vom Gesetzgeber gewünscht und formuliert.
    Wie sonst soll sich der Betreuer über Wünsche, Sorgen, Bedarf seines Klienten informieren; wenn nicht aus erster Hand.

    Im Übrigen: Schön, wenn die rechtlichen Betreuungen laufen. Keiner wird gezwungen, weitere Verfahren zu übernehmen.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Ich erwarte im Bericht konkrete Angaben hierzu (Datum letzter Besuch/letzter sonstiger Kontakt). Wenn ein Betroffener nur selten (weniger als alle 6 Wochen) persönlich aufgesucht wird, möchte ich wissen warum. Für mich ist es okay, wenn der Betroffene lieber überwiegend telefonisch oder per WhatsApp Kontakt zum Betreuer halten will oder dies als ausreichend ansieht.
    Meine "alten" Betreuer wissen das, den neuen erkläre ich es. Habe keine Probleme damit.

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