Vindikationslegat Spanien

  • Wie seht Ihr das?
    Grundbesitz hier in Deuschland. Deutscher Erbschein in Anwendung spanischem Rechts erteilt.
    Erben sind die Kinder der Erblasserin (Grundstückseigentümerin), der überlebende Ehegatte
    hat lt. o.a. Erbschein ein dingliches Nießbrauchrecht am gesamten Nachlaß.
    Grundbuchberichtigungsantrag ist gestellt.
    Muß ich auch den Nießbrauch von Amts wegen eintragen?
    Ich meine nicht, da nach deutschem Recht für die Eintragung eines Nießbrauchs die Bewilligung der Betroffenen erforderlich ist.

  • Zum gesetzlichen Nießbrauch nach französischem Recht führt das OLG Saarbrücken im Beschluss vom 23. Mai 2019, 5 W 25/19, in Rz 9 aus:

    „Aus diesem Grund darf das Grundbuchamt einem nachgewiesenen Vindikationslegat seine dingliche Wirkung nicht absprechen. Soweit nach französischem Recht ein Nießbrauchsrecht kraft Gesetzes entsteht, darf keine Eintragungsbewilligung mehr verlangt werden, die auch nicht mehr vom Berechtigten erteilt werden könnte (siehe zu diesem Argument auch Weber DNotZ 2018, 16).“

    Zur Kritik an dieser Entscheidung siehe Litzenburger in seiner Anmerkung in FD-ErbR 2019, 418921

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

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