Zur Sicherung des Anspruchs einer GmbH gegen den Eigentümer soll im Grundbuch eine Grundschuld eingetragen werden. Die GmbH befindet sich in Insolvenz.
In der Urkunde heißt es "...... soll für den Insolvenzverwalter eine Grundschuld eingetragen werden...".
Kann die Grundschuld überhaupt für den Insolvenzverwalter "persönlich" eingetragen werden!? Müsste es nicht heißen für "X als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Y GmbH"?