Grundbuchberichtigung Erbvertrag

  • Hallo,

    mir liegt ein Erbvertrag vor, der folgende Regelungen enthält:

    § 1 Erster Erbfall
    Der Erstversterbende bestellt den Längstlebenden zu seinem alleinigen befreiten Vorerben. Nacherben sind unsere gemeinschaftlichen Abkömmlinge, untereinander nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge 1. Ordnung zum Zeitpunkt des Nacherbfalls. Der Nacherbfall tritt mit dem Tode des Vorerben ein.

    § 2 Zweiter Erbfall
    Der Längslebende von uns bestellt unsere gemeinschaftlichen Abkömmlinge, untereinander nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge 1. Ordnung zum Zeitpunkt des zweiten Erbfalls, zu seinen Schlusserben.

    Der erste und der zweite Erbfall sind bereits eingetreten.
    Ich soll jetzt aufgrund dieses Erbvertrages das Grundbuch berichtigen (mehr als ein Antrag wurde mir nicht vorgelegt), indem ich die Abkömmlinge eintrage.

    Würdet ihr dafür einen Erbschein erfordern (wegen der Regelung, dass die Abkömmlinge untereinander nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge 1. Ordnung erben ?)
    Oder seht ihr das nur als eine Anordnung bezüglich der Erbquoten an, sodass ihr keinen Erbschein erfordern würdet ? In diesem Fall wären doch dann allerdings Geburtsurkunden der Abkömmlinge und eidesstattliche Versicherungen von ihnen erforderlich, dass sie die einzigen Kinder sind oder nicht ?


    Vielen Dank, für die Hilfe.

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