Erweiterung Darlehen/ Grundschuld

  • Guten Morgen,

    im Endeffekt würde ich gerne wissen, ob ich hier genehmigen muss und wenn ja nach was.

    Ehegatten waren zu je 1/2 Eigentümer eines Grundstücks das belastet ist mit einer Grundschuld (Forderung des DL ist bei noch ca. 100 000 Euro). Vater ist gestorben, gesetzliche Erbfolge eingetreten. Es gibt 2 Kinder und davon ist eins noch minderjährig. Die Mutter ist Erbin zu 1/2, die Kinder je 1/4. Also das Grundstück wurde bereits mit der Belastung vererbt.

    Nun soll umgeschuldet und verrechnet werden mit einem Bausparvertrag. Die Belastung auf der Immobilie würde um ca. 9000 Euro steigen, ein Viertel davon würde dann auch auf den Eigentumsanteil der MJ entfallen.

    Danke!

  • Einen Vertretungsausschluss sehe ich auch nicht.

    An der Grundschuld ändert sich ja so gesehen auch nichts oder durchschaue ich das Ganze gerade nicht, lediglich die Forderung der Bank erhöht sich um diese ca. 9000 € in dem Fall gegen die Mutter.

  • Der abbezahlte Teil der GS wird ja eine EigentümerGS (nur sie ist (noch) nicht so eingetragen). Wenn jetzt das restliche Darlehen wieder größer wird, dann würde ein Teil der EigentümerGS wieder zur GS werden, oder...? Hilfe, GrundbuchRpfl gesucht :)

    Ich denke du musst genehmigen wie oben.

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