Guten Morgen,
im Endeffekt würde ich gerne wissen, ob ich hier genehmigen muss und wenn ja nach was.
Ehegatten waren zu je 1/2 Eigentümer eines Grundstücks das belastet ist mit einer Grundschuld (Forderung des DL ist bei noch ca. 100 000 Euro). Vater ist gestorben, gesetzliche Erbfolge eingetreten. Es gibt 2 Kinder und davon ist eins noch minderjährig. Die Mutter ist Erbin zu 1/2, die Kinder je 1/4. Also das Grundstück wurde bereits mit der Belastung vererbt.
Nun soll umgeschuldet und verrechnet werden mit einem Bausparvertrag. Die Belastung auf der Immobilie würde um ca. 9000 Euro steigen, ein Viertel davon würde dann auch auf den Eigentumsanteil der MJ entfallen.
Danke!