Hallo ihr Lieben,
habe eine (wahrscheinlich) blöde Frage, aber stehe grade auf dem Schlauch...
habe einen PfÜB-Antrag gegen 2 Schuldner als Gesamtschuldner, Titel passt, 40,00 € sind bezahlt, DS ist für beide gleich.
Leider wohnt einer der beiden in einem anderen Gerichtsbezirk, sodass ich nicht zuständig bin. Muss ich das LG entscheiden lassen wer zuständig ist nach § 36 I Nr. 3?
Wie verfahre ich denn jetzt am Besten?
Danke euch!!!