Teilweise Löschung des Nacherbenvermerks?
Eigentümerin ist hinsichtlich eines ½ Anteils Vorerbin. Esgibt 3 Nacherben. Das Nacherbenrecht ist unveräußerlich und unvererblich gestellt. Ersatznacherbfolge ist angeordnet.
In notariellen Urkunden geben 2 der 3 Nacherben gegenüberder Vorerbin das betroffene Grundstück aus der Nacherbenbindung frei. Dass eine Freigabe einzelner Nachlassgegenstände offenbar möglich ist – ohne Zustimmung etwaiger Ersatznacherben – habe ich inzwischen herausgefunden.
Meine Frage ist nun: Spricht etwas dagegen, den Nacherbenvermerk nur hinsichtlich der besagten 2 Nacherben zu löschen? Hinsichtlich des 3. Nacherben bleibt die Nacherbfolge hinsichtlich des betroffenen Grundstücks ja wie bisher bestehen. Irgendwie habe ich da Bedenken, gibt es Meinungen dazu?
Vielen Dank vorab