Nachweis nach familiengerichtlicher Genehmigung

  • Hey ihr Lieben,

    hab hier den Verkauf einer ETW familiengerichtlich genehmigt im Wert von 378000 €
    Die ETW stammt aus einer Erbschaft und das Kind (Tochter) ist laut Erbschein Erbe zu 1/6.
    Der KV war jedoch bereit vor dem Erbfall Eigentümer zu 1/2.
    Erben sind :
    KV 1/2
    und 3 Kinder zu je 1/6
    Meiner Meinung nach wäre die Minderjährige Eigentümerin zu 1/12 an der ETW.
    Der KV teilte mit, dass noch Verbindlichkeiten in Abzug zu bringen sind.
    Das Gericht kommt nach Abzug der Verbindlichkeiten auf ein Höhe von ca 20000 € für die Minderjährige.

    Der KV bringt einen Nachweis von der Bank, dass auf dem Sparbuch der Minderjährigen aus dem Verkauf der ETW nun 63000 € angelegt sind.
    Das wäre 1/6 vom Kaufpreis ohne Abzug der Verbindlichkeiten.

    Würdet ihr das klarstellen oder würdet ihr denken, dass das nur dem Kind zugute kommt ? :gruebel:

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