Hab ein total vermurkstes Verfahren Antrag auf familiengerichtliche Genehmigung. Zuerst ging man davon aus, dass kein Pfleger notwendig ist und hat nur einen Verfahrensergänzungspfleger bestellt. Gegen diesen Beschluss wurde RM eingelegt. Nach Einlegung des RM fiel auf, dass doch ein Ergänzungspfleger wg Vertretungssauschluss notwendig ist. Ich weiß ehrlich gerade absolut nicht wie ich über das RM entscheiden soll.. Könnt ihr mir weiterhelfen ?
Ergänzungspfleger Genehmigung Erinnerung
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Welcher Verfahrenswert ist für die angefochtene Entscheidung festgesetzt worden?
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Es ist kein Verfahrenswert festgesetzt worden.
War lediglich die Bestellung eines Verfahrensergänzugspflegers. -
Dann muss zunächst die Wertfestsetzung nachgeholt werden, weil davon der weitere Verfahrensgang abhängt: Übersteigt der Wert den Betrag von 600 EUR, besteht keine Abhilfemöglichkeit, §§ 58 Abs. 1, 61 Abs. 1, 68 Abs. 1 FamFG. Ist das nicht der Fall, gilt § 11 Abs. 2 RPflG (Abhilfemöglichkeit gemäß Satz 5).
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Aber ist die Verfahrenspflegerbestellung nicht eine Zwischenentscheidung und es ist ohnehin nur die Rechtspflegererinnerung möglich ?
Ich verstehe das auch nicht so ganz.
im Beschluss zur Bestellung des Ergänzungspflegers kommt automatisch die Beschwerde als Rechtsmittel.Der Palandt sagt aber, dass den Eltern zB kein Beschwerderecht zusteht und sofern die Entscheidung vom Rpfl veranlasst wurde nur die Erinnerung möglich ist
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