Hallo !
Folgender Fall beschäftigt mich :
Für die Renovierung des Hauses des Betreuten soll ein Darlehen über 50.000 EUR bei der Bank A abgeschlossen werden.
Im Grundbuch ist eine Grundschuld über 150.000 EUR eingetragen für die Bank B. Das Darlehen ist komplett abbezahlt, somit handelt es sich um eine Eigentümergrundschuld.
Als Sicherheit für das neue Darlehen soll nun die komplette Grundschuld über 150.000 EUR an die Bank A abgetreten werden.
Kenne mich im Grundbuch jetzt nicht mehr so gut aus.
Hättet ihr Bedenken, weil die komplette Grundschuld abgetreten wird ?