Auflösung einer GmbH

  • Hallo !

    Folgender Fall liegt vor:

    Der Betreute ist alleiniger Gesellschafter der GmbH A. Geschäftsführer ist der Sohn. Dieser steht ebenfalls unter Betreuung.

    Von dem Betreuer liegt nun ein Entwurf eines vom Notar gefertigten Gesellschafterbeschlusses vor über die Auflösung der GmbH.

    Stammkapital liegt bei 25.000 EUR. Der Geschäftsbetrieb wurde schon vor längerer Zeit eingestellt.

    Gleichzeitig soll in dem Beschluss auch ein Liquidator bestellt werden.

    In dem Beschluss tritt nur der Betreuer auf.

    Ich soll nun den Beschluss genehmigen.

    Bin mir jetzt unsicher, ob der Betreuer hier überhaupt handeln kann. Muss nicht ein Notgeschäftsführer bestellt werden ?

    Muss ich vor Erteilung der Genehmigung noch etwas beachten ? Werde auf jeden Fall Verfahrenspflegschaft anordnen.

    Hatte so einen Fall auch noch nicht.

  • Den Notgeschäftsführer vergessen wir mal ganz schnell, der hat hier nichts zu suchen.
    Solange der Betreuer als Vertreter des Gesellschafters handelt und sein Aufgabenkreis das abdeckt, kann er den Beschluss zur Auflösung fassen.
    Und solange er sich nicht selbst als Liquidator bestellt - s. der verlinkte Thread - sollte es auch damit gesellschaftsrechtlich kein Problem geben.

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