• Es mag, gerade Jüngeren und Berufsanfängern, schwer fallen, aber man muss auch lernen, Leute "los zu werden" und sich nicht Stundenlang aufhalten zu lassen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Da sind wir wieder bei dem spannenden Thema, warum man die "Jungen" und Berufsanfänger auf der RAST verheizt.

    Wir machen bei uns mit mehreren lebens- und berufserfahrenen Rechtspflegern die RAST und ich bin überzeugt, dass wir um ein vielfaches effizienter arbeiten und insbesondere viel viel Zeit sparen.

    Auch die Qualität unserer Arbeit dürfte sich zugunsten der Antragsteller bzw. Rechtsuchenden auf einem anderen Level bewegen, da es nach 10, 15 oder 20 Jahren Tätigkeit kaum noch etwas gibt was man nicht schon gesehen hat. Dementsprechend verfügt man natürlich über einen anderen Fundus an Wissen und Erfahrungen.

    Diese schwierigen Fälle mit "schwierigem" Publikum lassen sich meist mit etwas Erfahrung relativ leicht und unkompliziert lösen, ohne dass es eines Hausverbotes bedarf. Das ist eh nur die Ultima Ratio und im vorliegenden Fall m. E. weder geboten noch zielführend.

  • Andererseits kann (muss) man auf der RAST viele Erfahrungen sammeln, die einem später nutzen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Genau,
    die meisten finden die RAST lästig bis ärgerlich. Jeder will schnell da wieder weg und die RAST kam (kommt) so zu ihrem schlechte Image. Weil sich die Behördenvorstände oder Verwaltungsleiter häufig keine Vorstellung machen (wollen) wie belastend, fordernd und teilweise auch sicherheitskritisch die RAST ist, hat diese Stelle leider einen Paria-Status. Dabei haben wir schon einige Dezernate, die bei Weitem nicht so anspruchsvoll sind. Aber ist natürlich immer auch eine Frage, wie wir die Arbeit und Schwierigkeiten dort kommunizieren. Und da ist ziemlich viel Luft nach oben, leider. Eigentlich Schizo, wir reden uns ein ausdrücklich dem Rechtspfleger übertragenes Pensum selbst schlecht und tragen das auch so nach außen!

  • Andererseits kann (muss) man auf der RAST viele Erfahrungen sammeln, die einem später nutzen.

    Da kann ich nur zustimmen, man kann in allen Bereichen mit schwierigen Verfahrensbeteiligten in Kontakt kommen. Gerade, wenn man Termine (InsO oder Versteigerung) abhalten muss, sollte man schon eine gewisse Erfahrung im Umgang mit Menschen haben.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Daher: Das Pensum RAST mal aufwerten und bei Beförderungen entsprechend berücksichtigen. So wird ein anspruchsvolles Pensum zumindest ein bisken attraktiver.

    Und ja: Ich mach es auch nach 28 Jahren noch gerne.

  • Ein Hausverbot kann nur der Behördenleiter verhängen. Das wurde hier bei einem hoch aggressiven Kunden gemacht. Der beschwerte sich dann beim Verwaltungsgericht und bekam recht.


    Wir Rechtspfleger haben hier alle Hausrecht. Steht im GVP, natürlich nur im Rahmen unserer Tätigkeiten.
    Das macht einen Verweis aus dem Gebäude sehr viel einfacher.


  • Wir Rechtspfleger haben hier alle Hausrecht. Steht im GVP, natürlich nur im Rahmen unserer Tätigkeiten.
    Das macht einen Verweis aus dem Gebäude sehr viel einfacher.

    Steht bei euch ausdrücklich im GVP drin? Das ist natürlich echt nicht verkehrt. Wobei man das auch kritisch betrachten könnte, wenn man wollte.
    Wir haben nur hinsichtlich unseres Büros Hausrecht, das Entfernen aus dem Gebäude können wir (wie die meisten anderen wohl auch) nicht selbst veranlassen, das muss durch die Behördenleitung passieren.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Wieso?
    Platzverweis ist regelmäßig eine polizeiliche Maßnahme der präventiven Gefahrenabwehr, die nicht durch den Hausrechtsberechtigten ausgesprochen wird.
    Hausverbot ist eine Maßnahme durch den Hausrechtsberechtigten.

    Wieso soll das auf einen Mitarbeiter delegierte eintägige Hausverbot ein Platzverweis sein?

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Ich grübel auch schon, wie ich die Idee übernehme, die finde ich gut, nicht nur für die RAST.

    Einfach ans Ende des GVP stellen, wo auch allgemeine Hinweise, außerordentliche Vertretungen usw. geregelt sind (zumindest in meinem Beritt).

    "Jeder Rpfl übt für das ihm übertragene Sachgebiet das Hausrecht aus. Das Hausrecht umfasst .... (Definition einfügen)... "

  • Allgemein zum Hausrecht und auch zu deren Übertragbarkeit Peters/Lux LKV 2018, 17 (Öffentliche Gebäude und Hausrecht / Inhalt und Rechtgrundlagen[FONT=Verdana,Arial,Helvetica,sans-serif]; [/FONT]Beck-Online)

    2 Mal editiert, zuletzt von 45 (7. Oktober 2019 um 12:02)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!