• Hallo ihr Lieben,

    ich habe mal eine etwas andere Frage. Es gibt bei mir auf der Rechtsantragstelle einen Kandidaten der sehr besonderen Art. Er war schon circa 10 mal bei mir. Will sich eigentlich immer nur aufregen aber nie was beantragen. Gewalttätig oder so ist er nicht, also kein Fall für die Wachtis. Kann man eine Art "Hausverbot" für die RAST erteilen? Oder irgendwas machen, damit ich ihn los werde? Ich habe es mit sehr deutlichem wegschicken schon mehrfach versucht... es ist tatsächlich zwecklos. Überlege auch schon, mal eine Betreuung anzuregen... :confused::confused::confused::eek::eek::(


    Ich danke euch schon mal :)

  • Ein Hausverbot rechtfertigt das auf keinen Fall. Mit solchen Bürgern muss man immer rechnen. Vielleicht hilft es darauf zu drängen, dass er seinen Antrag konkret formulieren soll und wenn er keinen stellen möchte, möge er bitte gehen, um die Verweildauer etwas zu verkürzen.

  • Wie darf ich mir das vorstellen? Etwa so: Der Mann kommt und da du ihn ja inzwischen kennst fragst du also sofort "Welchen Antrag möchten sie stellen?" Er antwortet nicht konkret auf deine Frage, sondern salbadert rum? Dann fragst du einmal nach und evtl. noch ein weiteres mal und wenn dann nichts kommt forderst du ihn auf zu gehen? Und geht er dann?

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Heute bekommt er Hausverbot und morgen kann er deswegen mit einem tatsächlichen Problem nicht zur Rechtsantragstelle kommen. Finde den Fehler. :gruebel:

    Ich denke es gibt keine Möglichkeit "Hausverbot" zu erteilen. Loswerden kannst du ihn, wenn du genau das tust, wofür die Rechtsantragstelle da ist (das Anliegen prüfen und entsprechend reagieren). Die Prüfung, ob er tatsächlich einen Antrag stellen will, musst du (oder eine vorgeschaltete Geschäftsstelle) bei jedem Erscheinen vornehmen. Wenn er sich dann nicht wegschicken lässt, helfen die Wachtmeister. Nur weil er bekannt ist und bisher kein Antrag gestellt hat, heißt das ja nicht, dass das immer so sein wird.
    Die Idee eine Betreuung anzuregen würde ich an deiner Stelle verfolgen. Nur sind leider nicht alle Querulanten betreuungsbedürftig.

  • Habt ihr eine Anmeldung/Infothek im Haus?
    Dann muss er dort einen Termin mit dir vereinbaren und sei Anliegen mitteilen. Hat er nichts konkretes, gibt es keinen Termin. Einfach zum Meckern vorbeikommen ist dann nicht.
    Hat er einen Termin, gibt es einen festen zeitlichen Rahmen, den man ihm vorher mitteilen sollte (z.B. 15 Minuten). Gibt es dann doch keinen Antrag, lass ihn halt motzen, bis die Zeit rum ist.
    Mit ein bisschen Glück kommt er dann gar nicht mehr.

    Wir haben im Haus für eine Person ein eingeschränktes Hausverbot. Sie darf das Haus nur zur Wahrnehmung ihrer Rechte betreten. Das muss sie dann eben bei den Wachtmeistern erläutern.
    Ist aber der absolute Ausnahmefall. Hausverbot ist halt schwierig, wenn die Leute ja zu dir müssen ;)

  • Ich bin hier (neben anderen) auch Hausrechtsinhaber/-ausübender per Übertragung. Ich habe zwar keine Beratungshilfe, aber einen Antragsdienst. Solche Kandidaten erhalten ein beschränktes Hausverbot. Sie dürfen zu Verhandlungen in eigenen Verfahren. Für alles andere Bedarf es eines vorab zu vereinbarenden Termines mit mir. Ich prüfe dann im Antragdienst, ob ein Antrag aufzunehmen ist oder das Hausverbot wieder greift. Die meisten werden von dieser Hürde abgeschreckt und lasen uns wenigstens für die Hausverbotsdauer (im Regelfall ein halbes Jahr) in Ruhe.

  • In unserem kleinen Gericht gibt es diese Kunden auch- Termine gibt es bei uns nicht.

    Ein Hausverbot wäre schön, ist aber wohl schwer zu rechtfertigen.

    Ich habe mir angewöhnt bei diesen Kunden nach der Begrüßung das Gespräch so kurz wie möglich zu halten: Ich frage was ich für sie tun kann und welchen konkreten Antrag sie stellen möchten, was ich konkret für sie tun soll. Und wenn dann nichts konkretes kommt, fordere ich Sie höflich auf, in Ruhe draußen zu überlegen welchen Antrag sie stellen möchten -dann könne ich in der Zeit die Anträge anderer Bürger bearbeiten - und wieder zu klopfen, wenn es ihnen wieder eingefallen ist oder dann wiederzukommen.

    Funktionierte bisher ganz gut- okay ich komme ein wenig unfreundlich rüber, wenn ich den Bürger gleich unterbreche und frage was konkret ich für ihn tun kann und ihn nicht lang und breit seine Verärgerung über seinen Vermieter, das Jobcenter und die Politik im allgemeinen ausbreiten lasse, aber das nehme ich in Kauf.

  • Ich denke auch: Gehört zum Job.

    Wenn er keinen Antrag will, höflich aber bestimmt den Weg zum Ausgang weisen.

  • Ich denke auch: Gehört zum Job. Aber nur bedingt, ich glaube nicht dass meine MA im Antragsdienst alles widerspruchlos hinnehmen müssen

    Wenn er keinen Antrag will, höflich aber bestimmt den Weg zum Ausgang weisen. Und wenn er nicht geht, verhänge ich ein Hausverbot. Zunächst für den Tag, bei Wiederholung auch für länger

    ..

  • aus OVG Münster, Beschl.v. 5.9.2018– 15 B 1001/18

    … Da ein Hausverbot präventiven Charakter hat, setzt esvoraus, dass es zur Abwehr künftiger Störungen des Betriebsablaufs in derBehörde oder zum Schutz der Mitarbeiter und/oder Besucher erforderlich ist.Dementsprechend sind mit dem Hausverbot Tatsachen zu benennen, die denHausfrieden in der Vergangenheit gestört haben und darauf schließen lassen,dass in Zukunft wieder mit Störungen zu rechnen und das Hausverbot dahererforderlich ist, um erneute Vorfälle zu verhindern. Allerdings muss eineBehörde auch mit aus ihrer Sicht schwierigen Besuchern zurechtkommen und sieihr Anliegen ungehindert vortragen lassen. Sie kann nicht sogleich auf einHausverbot zurückgreifen. Diese Möglichkeit ist dann eröffnet, wenn derDienstablauf nachhaltig gestört wird, zum Beispiel, weil Bedienstete beleidigtoder bedroht worden sind oder der Besucher in nicht hinnehmbarer Weiseaggressiv reagiert und mit einer Wiederholung derartiger Vorfälle zu rechnenist (vgl. OVG Münster, Urt. v. 5.5.2017 – 15 A 3048/15, BeckRS 2017, 114361,OVG Münster, Beschluss v. 5.10.2016 – 15 B 1139/16, BeckRS 2016, 135816, undOVG Münster, Beschl. v. 11.2.2014 – 15 B 69/14, BeckRS 2014, 47437, sowie OVGMünster, NVwZ-RR 1989, 316) ...

  • ich danke euch für die Meinungen / Anregungen :):daumenrau
    heute war er wieder da... bin ihn etwas schneller losgeworden als sonst :D

    Mach doch mal einen schriftlichen Vermerk und leg den der Verwaltung vor.


    Wir hatten mal eine Antragstellerin, die öfters da war, bei der das ganze aber so querolatorisch wurde, dass man sich stundenlang nur mit ihr beschäftigen musste. Nachdem wir die Verwaltung informiert hatten, hat der Direktor ein entsprechendes Hausverbot verhängt.

    - Zutritt nur zu öffentlichen Terminen oder mit Ladung.
    - wenn Sie zur RAST will, mit Rpfl Termin vereinbaren.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Ich denke auch: Gehört zum Job. Aber nur bedingt, ich glaube nicht dass meine MA im Antragsdienst alles widerspruchlos hinnehmen müssen

    Wenn er keinen Antrag will, höflich aber bestimmt den Weg zum Ausgang weisen. Und wenn er nicht geht, verhänge ich ein Hausverbot. Zunächst für den Tag, bei Wiederholung auch für länger

    ..

    Sollte er nicht freiwillig gehen, wird er nicht wiederkommen wollen, könnte ich mir vorstellen.

  • Ein Hausverbot hindert die Leute nicht, die RAST aufzusuchen. Das darf es auch nicht. Allerdings dürfen sie das Haus dann nicht mehr alleine betreten sondern nur in Begleitung der Wachmeister. Macht also wenig Sinn für dich.
    Die Anregung einer Betreuung könnte helfen. Allerdings braucht es da wohl ein paar mehr Hinweise als nur "der nervt". Wenn der Mensch dir irgendwie etwas verwirrt erscheint z.B., wäre das ein Ansatz.
    Ich habe mal vor vielen Jahren eine Betreuung angeregt. Da kam eine Dame ständig an und hat aussichtslose Anträge aufnehmen lassen. Sie hat immer drauf bestanden und hat uns ewig beschäftigt. Jedes Verfahren hat sie kostenpflichtig verloren. Aus der Betreuung ist zwar nichts geworden, weil sie das strickt abgelehnt hat, aber sie ist dann nicht wieder gekommen.

  • Ein Hausverbot hindert die Leute nicht, die RAST aufzusuchen. Das darf es auch nicht. Allerdings dürfen sie das Haus dann nicht mehr alleine betreten sondern nur in Begleitung der Wachmeister. Macht also wenig Sinn für dich.
    Die Anregung einer Betreuung könnte helfen. Allerdings braucht es da wohl ein paar mehr Hinweise als nur "der nervt". Wenn der Mensch dir irgendwie etwas verwirrt erscheint z.B., wäre das ein Ansatz.
    Ich habe mal vor vielen Jahren eine Betreuung angeregt. Da kam eine Dame ständig an und hat aussichtslose Anträge aufnehmen lassen. Sie hat immer drauf bestanden und hat uns ewig beschäftigt. Jedes Verfahren hat sie kostenpflichtig verloren. Aus der Betreuung ist zwar nichts geworden, weil sie das strickt abgelehnt hat, aber sie ist dann nicht wieder gekommen.

    Es kann aber wohl angeordnet werden, dass solche Leute nur noch mit einem zuvor vereinbarten Termin zur RASt kommen können. Das scheint auch unsere anstrengende "Kundin" doch etwas abgeschreckt zu haben.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Ein Hausverbot hindert die Leute nicht, die RAST aufzusuchen. Das darf es auch nicht. Allerdings dürfen sie das Haus dann nicht mehr alleine betreten sondern nur in Begleitung der Wachmeister. Macht also wenig Sinn für dich.
    ....

    Diese Wirkung macht schon Sinn, wenn das Hausverbot - wie recht häufig - aufgrund bedrohlichen Verhaltens des Betreffenden ausgesprochen wurde.

  • Damit muss man wohl leben...

    Ich bitte solche Kandidaten unter Hinweis auf das sonst noch wartende Publikum, sich kurz zu fassen. Wenn es absoluter Quatsch ist, was sie wollen, sage ich ihnen das auch.
    Reicht das nicht, weise ich darauf hin, dass ich sie auch durch die Wachtmeister entfernen lassen kann, weil sie -gerade jetzt eben- erheblich den Betriebsablauf stören.
    Reicht auch das nicht, rufe ich kurz in der Wachtmeisterei an, dann kommt jemand vorbei und geleitet denjenigen dann -für heute- zur Tür.

    Das hat bisher jedes Mal funktioniert und erstaunlicherweise waren sie beim nächsten Mal in der Lage ihre Anliegen kurz und bündig vorzutragen oder sie hatten den gröbsten Quatsch in Form von selbst verfassten Schriftstücken mit, auf die ich dann -nach einem deutlichen Hinweis auf das Kostenrisiko- Bezug nehmen konnte.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!