PfÜB bei Firmenänderung

  • Gegen die A-GmbH ist 2019 ein Titel ergangen. Der Gläubiger legt einen unbeglaubigten HR-Auszug vor, wonach die Firma bereits 2018 auf B-GmbH geändert wurde (nur Namensänderung). Im Titel ist wie gesagt noch die A-GmbH angegeben.

    Variante a)
    Es soll ein PfÜB gegen die B-GmbH erlassen werden. Geht das?

    Variante b)
    Es ist bereits ein PfÜB gegen die A-GmbH ergangen, der jetzt auf B-GmbH gemäß § 319 ZPO berichtigt werden soll. Geht das?

    Edit: Ich habe die Angaben zum HR-Auszug ergänzt, s. auch meinen Beitrag #5.

    Einmal editiert, zuletzt von Tomoto (23. September 2019 um 14:26)

  • "Gegen die A-GmbH ist

    2019

    ein Titel ergangen. Der Gläubiger legt einen HR-Auszug vor, wonach die Firma bereits

    2018

    auf B-GmbH geändert wurde (nur Namensänderung). Im Titel ist wie gesagt noch die A-GmbH angegeben."


    a) Ich habe die Schuldneridentität zu überprüfen. Ich denke,ich würde den PfÜB erlassen, da die Identität der Schuldnerin hier durch den HR_Auszug nachgewiesen, diese damit Schuldner der Forderung aus dem Titel ist.

    b) Ich würde dort nichts berichtigen: Bei Erlass des PfÜB wurde ein PfÜB gegen die A GmbH beantragt, dieser ist ergangen, der Titel hat zu dem Zeitpunkt auch auf die A-GmbH gelautet haben. Ein Fehler des Gerichts lag zum Erlasszeitpunkt nicht vor, der zu berichtigen wäre, offenbare Unrichtigkeit auch nicht, da eine Änderung im HR dem Vollstreckungsgericht nicht als bekannt zuzuordnen ist. - Neuer PfÜB ist notwendig.


  • Bei a) sehe ich dies anders.

    Der Gläubiger mag im Verfahren, in dem der Titel ergangen ist, zunächst dessen Berichtigung betreiben. Könnte allerdings sein, dass diese nicht erfolgt, weil er eine so nicht mehr existente Partei verklagt hat.

  • Der Gläubiger mag im Verfahren, in dem der Titel ergangen ist, zunächst dessen Berichtigung betreiben.

    Wie begründest Du das?


    Die Klage gegen die A-GmbH wurde eingereicht als die Beklagte schon längst als B-GmbH firmierte.

    Wenn das Verfahren aber schon lief ( Aktenzeichen weiß ich gerade nicht, könnte auch aus 2017 sein) zieht das Argument leider nicht.:(

  • Der Gläubiger mag im Verfahren, in dem der Titel ergangen ist, zunächst dessen Berichtigung betreiben.

    Wie begründest Du das?


    Die Klage gegen die A-GmbH wurde eingereicht als die Beklagte schon längst als B-GmbH firmierte.

    Wenn das Verfahren aber schon lief ( Aktenzeichen weiß ich gerade nicht, könnte auch aus 2017 sein) zieht das Argument leider nicht.:(


    Bei meinem Beitrag bin ich natürlich davon ausgegangen, dass die Klage erst nach der "Umbenennung" der GmbH eingereicht wurde.

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