Hallo zusammen,
wie versteht ihr das?
1. VU : Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen
2. Urteil nach Einspruch der Beklagten:
1) VU wird insoweit aufrecht erhalten, dass der Beklagte verurteiltwird vorger. RA Kosten … zu zahlen.
2) Die Klägerin trägt die Kostne des Verfahrens mit Ausnahme derKosten der Säumnis der Beklagten
Jetzt hat der Kläger RA seine Kosten eingericht:
1,3 VG
- Anrechnung hälftige GG
1,2 TG
Pauschale 7002
Da stimmt doch was nicht? Oder verstehe ich das einfach nicht? Darf er nicht nur die 0,5 Gebühr geltend machen und evtl. RK?