Hallo,
hier wurde BerH bewilligt, das Verfahren ging vors Sozialgericht. Der RA schreibt nun dass hier eine Rechtsschutzvers. für das klageverf. eingetreten ist und das Verfahren hiermit abgerechnet und keine Anrechn. vorger. Gebührenerlöse in dem Rahmen erfolgte.
er will nun die hälftige GG nach 2503 zurückzahlen.
Muss er das denn? Ich sehe das so nciht bzw. wenn dann wäre die hälftige Gebühr ja bei seinen Kosten anzurechnen, was ja aber so für ihn wie es aussieht nicht notwendig wrude.