Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe folgenden Fall:
Ich soll eine Grundschuld mit einer Verfügungsbeschränkung eintragen. Vom Antragsteller ist gewollt, dass über die Grundschuld nur mit Zustimmung des Eigentümers verfügt werden darf.
Also bedarf nicht bloß die Abtretung, sondern jede Verfügung der Zustimmung des Eigentümers.
Geht das?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Lg Diana:)