Bisher mussten sich Betreuer von Behinderten, die in Einrichtungen leben, um vergleichsweise wenig selbst kümmern. Die Eingliederungshilfe zahlte automatisch alle Kosten. Das Heim kümmerte sich um den Rest.
Dies entfällt. Vereinfach gesagt werden über die Eingliederungshilfe nur noch die Kosten der Betreuung und Pflege gezahlt. Miete, Kleidung und Verpflegung muss der Betreute selbst zahlen. In meiner Region will der größte Heimbetreiber dies nicht mehr über das Heimkonto abwickeln. Also muss ein Konto eingerichtet werden. Zum 1.1.2020 stellt das Amt, das die Eingliederungshilfe zahlt, seine Überleitungsanzeigen an die Rentenstelle, Wohngeldstelle, auf Zahlung des Arbeitslohns usw. ein. Diese werden also nicht mehr an das Amt, sondern an den Betreuten gezahlt Hier muss der Betreuer veranlassen, dass diese Zahlungen künftig auf sein Konto gehen.
Von diesem Geld muss er dann die Miete, Verpflegung usw. an das Heim zahlen (Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung). Hierzu muss er im Vorfeld noch einen entsprechenden Vertrag mit dem Heim schließen (Mietvertrag, Verpflegung). Wie dieser aussehen wird, wie hoch die Miete wird, ist hier bisher noch nicht bekannt.
Sollte das Geld nicht reichen, muss beim Sozialamt ein Antrag auf Grundsicherung gestellt werden. Bei hoher Rente kann es evtl. sogar sein, dass statt eines Antrags auf Grundsicherung ein Antrag auf Wohngeld finanziell günstiger ist (wieder ein anderes Amt).
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In hiesigen Betreuungen ist es "schon immer" in vielen Fällen nötig, dass die Betreuer für die Deckung der Unterkunftskosten Grundsicherung oder Wohngeld beantragen. In letzterem Fall erhält der Betroffene seine Rente auf sein Girokonto und jeden Monat kommt eine Rechnung vom Heim, die die Betreuer überweisen. Ein Großteil der Kosten davon wird natürlich von der Pflegekasse übernommen und dem Heim überwiesen.
Auch kaufen die Betreuer vom Geld der Betroffenen z. B. Kleidung. Die hiesigen Heime haben gar keine Kapazitäten, für die Bewohner auch noch Sachen zu kaufen. Das Heimkonto dient auch jetzt schon allenfalls der Abdeckung des täglichen Bedarfs (Duschgeld, mal eine Nascherei usw.)
Ergo besitzen eigentlich alle hiesigen Betreuten auch bereits ein Girokonto. Ob die Heime die in vielen Fällen bereits etliche Jahre bestehenden Verträge tatsächlich nun umwandeln (müssen) oder es da einen Bestandsschutz gibt?
Jedenfalls sehe ich noch keine zwingende Mehrarbeit für die Betreuer. Aber mutmaßlich fällt das regional unterschiedlich aus, je nachdem wieviel die Heime bislang an Arbeit abgenommen haben.