Hallo, ich habe da mal eine Frage:
Habe einen Schuldner, bei dem wird im Betrieb gepfändet.
Nach erfolgter Pfändung wird ein handschriftlicher Kaufvertrag vorgelegt: Der Betrieb sei rein zufällig bereits verkauft.
Der neue Besitzer beantragt eine einstweilige Einstellung.
Gut, diese werde ich nun ablehnen, da die Pfändung bereits erfolgt ist und die Verwertung laut Gerichtsvollzieher Wochen dauert- also genug Zeit sich an das Prozessgericht zu wenden bezüglich der Einstellung.
Meine Frage bezieht sich auf folgendes: Der Kaufvertrag ist handschriftlich, das Inventar nur stichpunktartig aufgeführt (eigentlich kaum ein Kaufvertrag eher eine stichpunktartige Aufstellung von über 70 Gegenständen-teils hochpreisig), der Kaufpreis ist ein Witz, es wurde angeblich ein privates Darlehen gegengerechnet, dessen Höhe aber nicht genannt wird. Und den verbleibenden Kaufpreis soll der Schuldner bar bekommen haben (fünfstelliger Betrag).
Das stinkt nicht nur, da kommen die Tränen.
Meine Frage: Was schreibe ich bei Versendung an die StA? Zu prüfen wegen Verdacht der Vereitelung der Zwangsvollstreckung und allen in Frage kommenden Tatbeständen, oder wie würdet ihr es machen?
Danke, hatte so etwas noch nicht.