Übererlös aus Zwangsversteigerung

  • Hallo!
    Ich bearbeite seit neuestem HL Sachen und benötige mal Hilfe.
    Ich habe einen Antrag eines Gläubigers auf Geldhinterlegung aufgrund eines Übererlöses in einem Zwangsversteigerungsverfahren.
    Der Gläubiger weiß nicht, an wen er seinen Übererlös aus zu zahlen hat.
    Rechtfertigt dieser Sachverhalt eine Hinterlegung?

    Danke schon mal

  • Bin schon eine Weile aus der Hinterlegung raus ;(

    Wenn ich dich richtig verstehe:
    1. hat ein Gläubiger in der Zwangsversteigerung eine Zuteilung erhalten
    2. er ist der Meinung, ihm steht diese nicht (mehr) zu

    (Das ist kein Übererlös.)

    Meine Überlegung: Warum steht es ihm nicht (mehr) zu?
    Darlehnsforderung hinter der Grundschuld bereits getilgt --> Zahlung an den Vertragspartner aus dem Darlehn.
    Die Ungewissheit, wer der Vertragspartner ist können sich demnach erst durch dessen Tod ergeben.
    Vielleicht gibt es aber eine Konstellation mit Pfändung?
    Annahmeverzug wäre vielleicht auch möglich, oder?

    Der Gläubiger sollte vortragen, was genau für ein Sachverhalt vorliegt.

  • Der Gläubiger sollte vortragen, was genau für ein Sachverhalt vorliegt.

    :daumenrau

    Die Kleene war schneller!

    BGH, Urteil vom 28.02.1975, V ZR 146/73

    "Der gepfändete Rückgewähranspruch des Schuldners verwandelte sich durch den Zuschlag kraft Surrogation in einen Anspruch auf einen Teil des Versteigerungserlöses (Urt. v. 29. 3. 1961, V ZR 171/59, LM § 91 ZVG Nr. 1) und weiter, wie folgerichtig angenommen werden muß, durch die Zuteilung und Auszahlung eines die Grundschuldvaluta übersteigenden Betrags an die Sparkasse in einen Rückzahlungsanspruch gegen die Sparkasse in Höhe dieses Überschusses. An diesen verwandelten Ansprüchen setzte sich auch, wenn es entstanden war, das Pfandrecht der Pfändungsgläubigerin (Beklagte) fort"

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