Hallo!
Ich bearbeite seit neuestem HL Sachen und benötige mal Hilfe.
Ich habe einen Antrag eines Gläubigers auf Geldhinterlegung aufgrund eines Übererlöses in einem Zwangsversteigerungsverfahren.
Der Gläubiger weiß nicht, an wen er seinen Übererlös aus zu zahlen hat.
Rechtfertigt dieser Sachverhalt eine Hinterlegung?
Danke schon mal