Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem, bei welchem ich nicht weiterkomme: E ist Alleineigentümerin eines Grundstücks, welches mit zwei Häusern bebaut ist. Das Grundstück soll nach § 8 WEG dahingehend geteilt werden, dass 37/100 = Sondereigentum an sämtlichen Räumen des Hauses 1, verbunden mit Sondernutzungsrecht zur ausschließlichen Nutzung der mit Nr. 1 bezeichneten Grundstücksfläche + 63/100 = Sondereigentum an sämtlichen Räumen des Hauses 2, verbunden mit Sondernutzungsrecht zur ausschließlichen Nutzung der mit Nr. 2 bezeichneten Grundstücksfläche. Soweit, so normal.
Das Problem ist jetzt jedoch, dass das Haus 2 nur mit einem Außentank (Heizöl) beheizt werden kann, sich dieser Außentank aber im Bereich des SNR von WEG 1 befindet.
Somit hat doch der Eigentümer von WEG2 (beide WEG-Einheiten sollen verkauft werden) gar keine Möglichkeit, den Tank befüllen, warten, … zu lassen? Selbst wenn es eine schuldrechtliche Vereinbarung gäbe, habe ich die als GBA ja nicht zu prüfen.
Was also tun? Ich hatte vorgeschlagen,
1: entweder den Bereich des Tanks + Weg dahin als Gemeinschaftseigentum ohne SNRe auszuweisen,
oder 2: die Grundstücksflächen so „anders“ aufzuteilen, dass der Tank für Haus 2 im Bereich des SNR 2 liegt (was durchaus möglich wäre!)
oder 3: eine Grunddienstbarkeit inkl. Herrschvermerk einzutragen.
Der Notar erwiderte, dass Möglichkeiten 1 und 2 von der Eigentümerin nicht gewollt seien und Möglichkeit drei aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist (vgl. Palandt RZ 9 zu § 6 WEG), womit der wohl Recht hat.
Die ganz andere Möglichkeit – die Teilung des Grundstücks und anschließender Verkauf beider Grundstücke einzeln – würde wahrscheinlich auch wegen dem Tank scheitern, da so keine Genehmigung nach § 7 der hessischen Bauordnung erteilt werden würde.
Habt ihr Ideen? Ich bin für jeden Tipp dankbar!