Ich habe ein seit 2014 laufendes Zwangsverwaltungsverfahren. Der Schuldner beginnt sich zu wehren und hat nunmehr einen Rechtsanwalt mit der Vertretung beauftragt. Der Gläubiger war bisher durch ein RA-Büro vertreten. Diese haben nun das Mandat niedergelegt. Bei meiner Recherche im Handelsregister bin ich darauf gestoßen, dass der das Verfahren betreibende Gläubiger, eine GmbH, bereits Ende 2018 im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gelöscht wurde. Dieser Sachverhalt wurde dem Schuldnervertreter mitgeteilt, mit dem Hinweis dass eine trotz Löschung weiterbestehende GmbH nur verfahrensfähig ist, wenn ein Nachtragsliquidator ernannt ist.
Auf meine Schreiben erfolgte keinerlei Reaktion. Ruht mein Verfahren nun, oder habe ich noch etwas von Amts wegen zu veranlassen ?