Hallo Zusammen!
Ich habe hier folgenden Fall liegen:
Ein Schuldner bezieht zwei Renten, eine von der DRV, dazu noch eine Rente des BVV (Versicherungsverein des Bankgewebes).
Letztere Rente ist privat angespart worden.
Der Schuldner macht geltend, dass er von den ausgezahlten Renten (deren Zusammenrechnung bei Erlass des Pfüb bzgl. beider Renten angeordnet worden ist) noch Steuern zu zahlen hat.
Diese zahlt er zwar nicht monatlich, er hat aber regelmäßig als Folge der Jahressteuererklärung eine Nachzahlung zu leisten.
Er beantragt nun, den Pfändungsfreien Betrag derart zu erhöhen, dass die voraussichtliche Steuerbelastung mit einberechnet wird.
Rein praktisch habe ich den Antrag konkret auf die Steuerlast für das Jahr 2018 geteilt durch 12 Monate formuliert.
Ich tue mich mit einer Entscheidung allerdings schwer:
- gegenüber einem angestellten Arbeitnehmer ist der Schuldner benachteiligt, da er quasi keine Nettorente ausgezahlt bekommt, sondern den Auszahlungsbetrag selber erst noch versteuern muss. Der angestellte Arbeitnehmer genießt den Vorteil, dass die Pfändungsbeträge aus dem Nettoeinkommen berechnet werden. Zudem sind die Beiträge zur gesetzlichen Rente und auch zur privaten Altersvorsorge ja schon einmal versteuert worden.
- mit einer positiven Entscheidung würde ich die Steuerforderung privilegieren, dh. das Finanzamt ohne Pfändung besser stellen als den Pfändungsgläubiger.
Zudem habe ich keinen konkreten monatlichen Steuerbetrag für das laufende Kalenderjahr, da sich dieser nur nachträglich feststellen lässt.
Bei einer Freigabe eines monatlichen Betrages X hätte ich als Gericht auch keine Möglichkeit dafür zu sorgen oder zu überprüfen, ob der Schuldner tatsächlich seine Steuerforderung bedient.
Hat hier schon mal Jemand einen ähnlichen Fall gehabt?
Wie wurde dabei entscheiden?
Übrigens: die Suchfunktion brachte mich nicht weiter, falls es dieses Thema schon einmal gab, wäre ich über einen kurzen Hinweis dankbar.
Danke für die Antworten!