Anmeldung von Änderungen in Vereinsregistersachen

  • Liebe Kollegen, ich bin neu im Vereinsregister und habe eine Frage: Der Kollege fragt regelmäßig an, ob sich Veränderungen im Vorstand oder in der Satzung ergeben haben. Ich habe allerdings keine gesetzliche Bestimmung gefunden, die das begründet. Es ist doch vielmehr so, dass die Vereine gesetzlich verpflichtet sind, Veränderungen dem Gericht anzuzeigen. Oder irre ich?

  • Diese Verpflichtung des Vorstands ergibt sich unzweideutig aus §§ 67 Abs. 1 S. 1, 71 Abs. 1 S. 2 BGB.

    Allerdings kenne ich auch diese Schreiben der Registergerichte, mit denen beim Verein wegen Veränderungen nachgefragt wird. Sie dienen wohl der freundlichen Erinnerung an diese Pflichten und erforderlichenfalls der Vorbereitung einer Zwangsgeldfestsetzung nach § 78 BGB.

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Diese Schreiben werden dann, mit den Protokollen der letzten 10 Versammlungen, dem Notar vorgelegt (von zwei Vorständen, die nicht im VR stehen - "die wo da stehen, die sind ja schon lang' tot!")

    Die Problematik hat sich etwas entspannt, seit Banken und Sparkassen Vorstände, die nifht im VR stehen, nicht mehr an die Konten lassen. In den dann eingereichten Dokumenten sind dann auch oft Hinweise auf Satzungsänderungen, die man gleich mit anmelden kann.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Du irrst Dich nicht. Das bedeutet aber nicht, dass sich die Vereine daran halten. Wir setzen die Fristen hier auch, aber wenn niemand antwortet haken wir nicht hinterher, sondern setzen eine neue Frist. Das wurde hier nicht immer so gemacht, so dass ich zB letzte Woche bei einem Verein Wahlen von 35 Jahre nachtragen durfte.

  • Hier werden keine Anfragen verschickt, es gibt genug zu tun. Wir sind nicht die Kontrolleure der Vereine.


    Eben weil wir genug zu tun haben machen wir das. Wenn ich 30 Jahre in einer Anmeldung bekomme ist das a. unheimlich zeitraubend eine Übersicht zu bekommen und b. zählt das für Pebbsy statistisch nur als ein Vorgang. Da versende ich lieber alle 3-5 Jahre ein vorgefertigtes Standardschreiben und kriege die Vereine dazu Anmeldungen regelmäßig einzureichen. Das macht es für uns einfacher und zählt auch besser.

  • Ganz herzlichen Dank für Eure Hinweise! Ich denke, ich werde ein großzügiges Erinnerungsintervall einrichten, dass man die Säumigen nicht ganz aus den Augen verliert, ansonsten schaffe ich das Pensum tatsächlich nicht. LG

  • Hier werden keine Anfragen verschickt, es gibt genug zu tun. Wir sind nicht die Kontrolleure der Vereine.


    Eben weil wir genug zu tun haben machen wir das. Wenn ich 30 Jahre in einer Anmeldung bekomme ist das a. unheimlich zeitraubend eine Übersicht zu bekommen und b. zählt das für Pebbsy statistisch nur als ein Vorgang. Da versende ich lieber alle 3-5 Jahre ein vorgefertigtes Standardschreiben und kriege die Vereine dazu Anmeldungen regelmäßig einzureichen. Das macht es für uns einfacher und zählt auch besser.

    Aus genau diesem Grund machen wir das. Gerade weil die Vereine von Laien, von Ehrenamtlern geführt werden, finde ich es nur Recht und billig, dieses kleine bisschen Hilfestellung in Bezug auf Ihre Pflichten zu geben.

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