Liebes Forum,
ich bräuchte eure Hilfe beim formellen Vorgehen bei folgendem SV:
Ich bekomme vom AG Y das EÖP und die VvTw (nach deren Angaben gemäß § 350 FamFG) zugeschickt. Ein Abgabebeschluss oÄ ist weder im EÖP noch sonst wo vorhanden.
Ich habe nun festgestellt, dass ich nicht zuständig bin, sondern eben das AG Y.
Wie gehe ich nun formell vor?
Muss ich oder besser gesagt: Darf ich nun überhaupt einen Abgabebeschluss machen? Oder kann ich die Sachen urschriftlich an das AG Y zurücksenden und es würde diesem obliegen, einen Abgabebeschluss zu machen, wenn sie der Meinung wären, dass ich zuständig bin.