Hallo,
ein Inso-Verfahren ist anhängig. Das Grundstück der Schuldnerin wurde aus der Masse freigegeben. Es sind neue Schulden (Grundsteuern, Straßenreinigungsgebühren) entstanden. Zur Sicherung der Forderung würden wir gern eine Zwangssicherungshypo eintragen lassen. Geht das? Die Schuldnerin befindet sich in der Wohlverhaltensperiode.
Danke vorab.
Liane