Hallo !
Folgendes Problem:
Die Geschwister A und B haben vor Jahren ein Haus gekauft.
A wohnt mittlerweile im Heim und steht unter Betreuung. B ist der Betreuer.
Nun soll das Haus verkauft werden damit die Heimkosten weiter bezahlt werden können.
Es wurde ein Kaufpreis von 200.000 EUR erzielt. In dem vorgelegten Kaufvertrag wird der Kaufpreis gleich aufgeteilt. A bekommt 120.000 EUR auf ihr Girokonto, 80.000 EUR gehen auf das Girokonto von B.
Brauche ich jetzt einen Ergänzungsbetreuer wegen § 181 BGB für die Aufteilung des Kaufpreises in dem Vertrag ? Handelt es sich hier nicht um die Erfüllung einer Verbindlichkeit ?
Hätte eigentlich nur noch einen Verfahrenspfleger bestellt, weil die Anhörung von A nur schwer möglich ist.