Hey,
nach langer Pause haben mich die Zwangsversteigerungssachen wieder.
Ich habe einen Titel
... Grundschuld ist vom heutigen Tage jährlich zu verzinsen. Zinsen sind sofort fällig.
Wo ist nun die Abgrenzung zu lfd. und rückständigen Zinsen? (Beschlagnahme war der 1.06.2018)
Ferner wurde § 59 beantragt. ein bestehen bleibendes Recht soll erlöschen und der Kapitalbetrag von 150.000,00 Euro ins geringste Bargebot aufgenommen werden soll. Ist das möglich?
Beeinträchtigt davon ist doch dann bestimmt auch der Schuldner oder?- dh. Zustimmung Schuldner oder Doppelausgebot?
Vielen Dank für eure Hilfe