Ohne konkret auf einzelne Aussagen einzugehen will ich mal noch kurz zwei Entscheidungen erwähnen, da die Thematik leider bis heute von sehr vielen Leuten nicht beachtet bzw. verstanden wurde.
KG, Beschluss vom 02.03.2018, 26 W 62/17
BGH, Beschluss vom 31.08.2010, X ZB 3/09