Die Parteien betreiben das Verfahren nicht. Das Gericht legt die Akten nach 6 Monaten ab. Die Gerichtskosten sind durch den Vorschuss des Klägers da.
Der Beklage hatte PKH und sein Anwalt hat seine Kosten aus der Staatskasse erhalten. Ein Vergleich oder eine Kostenentscheidung existiert nicht. Kommt hier die Staatskasse noch an ihr Geld?
Argument: Hätte Kläger die Klage zurückgenommen, wäre der prozessuale Erstattungsanspruch des Beklagten aus § 269 ZPO auf die Staatskasse übergegangen.
Gegenargument: Nun wurde aber gerade NICHT zurückgenommen, die Staatskasse schaut also in die Röhre.
Was ist richtig? Finde nix dazu.