Hallo Leute,
mal ein Anliegen von mir, welches ich gerne mal loswerden möchte. Bitte auf keinen Fall als generelle Berufsschelte etc begreifen, ich mächte es aber mal sachlich zur Diskussion aufwerfen
der Sachverhalt: Prozess geführt, für den Kläger gewonnen, und auch die Kosten so weit beigetriben, die erstattungspflichtige Beklagtenseite hat die Kosten dann an mich als Prozessbevollmächtigten gezahlt, weswegen dem Kläger die Hebegebühr aus dem Betrag zur Last gefallen ist. Neues Kostenfestsetzungsverfahren gegen die Beklagte in Höhe der angefallenen Hebegebühren, da zusätzlicher Schaden meiner Partei. Mit der Gegenseite wurde sich dann mehrfach bis aufs Messer schriftsatzmäßig auseinandergesetzt, es wurde von dieser sowohl das ob, als auch die Höhe der beantragten Kosten in Zweifel gezogen, darüber hinaus noch Verwirkung ins Spiel gebracht. Hinsichtlich der Höhe musste ich schließlich auf Nachfrage des Gerichts etwas "nachbessern", aber ansonsten blieb zwischen den Parteien alles strittig.
Jetzt kam die Zahlung der Gegenseite, gegen die sie sich so sehr zur Wehr gesetzt hat, und einige Tage später der KFB. In diesem hieß es dann lapidar "Die zu erstattenden Kosten wurden antragsgemäß [auf Betrag X] festgesetzt. Die Berechnung ist bereits zur Stellungnahme übersandt worden. EIne Stellungnahme ist nicht eingegangen."
(nach meiner Korrektur des Betrages um eine Handvoll Euro kam tatsächlich keine Stellungnahme der Gegenseite mehr). M.E. ist hier das Gericht seiner Begründungspflicht nicht vollständig nachgekommen, da hier nur eine "formale Begründung" vorliegt. Ich hätte hier erwartet, dass sich wenigstens kurz inhaltlich mit der Sache auseinander gesetzt wird, etwa gesagt wird, nach Nr. X / § Y folgt, dass... etc. Auch in § 788er KFB finde ich so eine "kurze" Begründung häufiger, meist dann wenn der Schuldner nicht reagiert (wie bei Vollstreckungssachen eben häufig). Etwas anderes müsste aber schon gelten, wenn eigentlich alles zwischen den Parteien streitig war...
Auch aus Anwaltssicht ist es natürlich schöner, wenn das Gericht die eigenen Argumente aufnimmt und bestätigt, auch kann man diese Beschlüsse dann auch für andere ähnliche Fallgestaltungen benutzen, und daraus Informationen ziehen !!!