Hallo!
kurze Frage:
PKH-Überprüfung
Es wurde mitgeteilt, dass Kindesunterhalt in bar gezahlt wird und eine Bestätigung der Mutter über den Erhalt des Unterhalts beigefügt.
Reicht euch das zur Berücksichtigung bei der Berechnung?
Hallo!
kurze Frage:
PKH-Überprüfung
Es wurde mitgeteilt, dass Kindesunterhalt in bar gezahlt wird und eine Bestätigung der Mutter über den Erhalt des Unterhalts beigefügt.
Reicht euch das zur Berücksichtigung bei der Berechnung?
Mir hat das bisher gereicht.
Und wenn ich genau weiß, dass er das in Wirklichkeit nicht zahlt?
Kann ich eine e.V. von der Mutter verlangen oder bei der UVG-Stelle nachfragen?
Was meint ihr?
Und wenn ich genau weiß, dass er das in Wirklichkeit nicht zahlt?
Kann ich eine e.V. von der Mutter verlangen oder bei der UVG-Stelle nachfragen?
Was meint ihr?
Ich verstehe nicht, welcher Anlaß zu einer solchen Maßnahme bestünde. Wenn deine Anhaltspunkte tatsächlich so stichhaltig sind, wäre das eher eine Frage der Vorlage an die StA zur Prüfung evtl. Strafbarkeit...
Du hast nen Beleg, das sollte reichen.
Eine e.V. von Dritten kannste m.E. grds. nicht verlangen.
Würde der Sache auch inhaltlich nicht gerecht werden
Und wenn ich genau weiß, dass er das in Wirklichkeit nicht zahlt?
Dann rechnest du es nicht an und begründest deine Entscheidung
Und wenn ich genau weiß, dass er das in Wirklichkeit nicht zahlt?
Woher hast du denn die Information, dass er nicht zahlt? Wenn du das sicher belegt hast, brauchst du die Zahlungen nicht anzuerkennen bei der PKH-Berechnung. Wenn es aber nur ein "hat er mal mir gegenüber gesagt" ist, wiegt die Quittung der KiMu aber schwerer
Und wenn ich genau weiß, dass er das in Wirklichkeit nicht zahlt?
Woher hast du denn die Information, dass er nicht zahlt? Wenn du das sicher belegt hast, brauchst du die Zahlungen nicht anzuerkennen bei der PKH-Berechnung. Wenn es aber nur ein "hat er mal mir gegenüber gesagt" ist, wiegt die Quittung der KiMu aber schwerer
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!