Hallo ihr Lieben,
Vorab: Ich bin neu in der Vollstreckungswelt...
Ich habe einen Titel der auf die Unterhaltsvorschusskasse lautet und es wird nun vollstreckt. Mir ist klar, dass nach § 7 UVG der Anspruch auf die UVK übergeht. Bei den Rückständen ist das ja auch kein Problem. Was ich mich nun Frage ist: Wie ist das mit dem laufenden Unterhalt? Dieser Anspruch kann ja eigentlich noch nicht übergehen, weil er ja erst mit der Leistung entsteht... Tituliert ist er jedoch trotzdem.
Bin mir grade deswegen etwas unsicher... Wie handhabt ihr sowas denn? Ich euch das "egal" weil es ja tituliert wurde? Oder muss ich da aufpassen? Oder geht das am Ende gar nicht?
Vielen Dank schon mal und einen guten Wochenstart für euch!