ZV gegen neuen Ersteher

  • Hallo :)

    Ich habe hier einen ganz blöden Fall: Ich habe ein Vollstreckungsversteigerungsverfahren betrieben von Abt. lll 1 und ein Teilungsversteigerungsverfahren betrieben vom Insolvenzverwalter des einen Miteigentümers betreffend das selbe Grundstück.
    Ich habe zunächst das Vollstreckungsversteigerungsverfahren in Absprache mit den Beteiligten vorgezogen. Das Grundstück ist ziemlich belastet und das erschien sinnvoller. Letztlich waren alle Termine ergebnislos. Im Teilungsversteigerungsverfahren hat aber nun jemand das Grundstück erstanden.
    Bestehen geblieben sind der Versteigerungsvermerk aus der Vollstreckungsversteigerung und alle Rechte in Abt. lll.
    Nun hat der Ersteher weder das Meistgebot gezahlt noch den Gläubiger lll 1 abgelöst oder sich mit ihm in Verbindung gesetzt.
    Ich würde nun die Forderungen übertragen und alles weitere veranlassen.

    Meine Frage ist: Was passiert nun im Vollstreckungsversteigerungsverfahren? Muss ich gem. § 28 ZVG einstweilen einstellen und den betreibenden Gläubiger auffordern mir innerhalb einer Frist eine Titelumschreibung gegen den Ersteher vorzulegen?

  • Ich denke hier gilt § 26 ZVG. Soweit aus III/1 dinglich vollstreckt wird und die Beschlagnahme vor Eigentumswechsel in der Teilungsversteigerung erfolgte, wird gegen den alten Grundstückseigentümer weiter vollstreckt, Stöber ZVG 22. Aufl. Rn. 4 und Böttcher ZVG 6. Aufl. Rn.29 zu § 180.

  • Danke für die Antwort.

    Was steht denn in Stöber, ZVG, 22. Aufl., Rdnr. 4? Ich habe nur die vorige Auflage ohne Rdnr. 4.

    In meinem Stöber steht nichts zu genau diesem Fall. Man könnte natürlich argumentieren, dass es unter § 26 fällt. Andererseits sagt Stöber auch "§ 26 ist nur auf rechtsgeschäftliche Veräußerung anwendbar; nicht auf Eigentumswechsel durch Erbschaft, Enteignung etc. Dann könnte man auch argumentieren, dass der Fall eher mit letzterem gleichzusetzen ist, oder nicht?

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