Ich hatte die Frage bereits im Forum "Nachlass" gestellt, da es aber um Genehmigungstatbestände geht und die bei Betreuung doch deutlich öfter behandelt werden und die Vorschriften dieselben sind, erhoffe ich mir hier eure Hilfe.
Der vereinfachte Sachverhalt ist folgender:
A tritt Ansprüche (deren bestehen zweifelhaft sind) an den Nachlasspfleger ab. Im Gegenzug verpflichtet sich der Nachlasspfleger zur monatlichen Zahlung an A in Höhe von 500,00 €.
Diese Vereinbarung legt der Nachlasspfleger nun zur Genehmigung vor.
Welcher Genehmigungstatbestand ist das?