Kündigung

  • Hallo zusammen,

    Es geht nicht um mich, sondern um ne Kollegin und man weiß ja nicht wen man unauffällig fragen könnte. Die Kollegin, noch nicht auf Lebenszeit verbeamtet, überlegt sich in Richtung Ministerien oder Wirtschaft zu bewerben und fragt sich nun, wie das denn wäre mit Kündigungsfristen (Rückzahlung ist kein Hinderungsgrund, auch sind teilweise private Gründe mit dabei). Wisst ihr da Bescheid wie so ein Ablauf geht, bis man weg kann falls sich was ergibt? Sicher alles dann ordentlich geregelt usw.

    Danke!

  • Ein Wechsel zu einem Ministerium des gleichen Bundeslandes stellt in der Regel kein Problem dar. Man bleibt ja Beamter des Bundeslandes und wechselt sozusagen "nur" die Behörde. Wie es sich bei Beendigung des Beamtenverhältnisses beim Wechsel in die Wirtschaft verhält, kann ich leider nicht sagen.

  • Bei Ministerien kann man die Versetzung beantragen.

    Falls die Stellen ausschreiben kann man sich bewerben. GGf. setzen sich dann die Dienststellen untereinander in Verbindung.

    Ansonsten bittet man um Entlassung aus dem Dienst. Die Fristen u.ä. ergeben sich aus dem Landesrecht.

  • Beim Wechsel in ein Ministerium wird im Falle einer erfolgreichen Bewerbung wahrscheinlich zunächst eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung erfolgen, sozusagen als Probezeit. Dafür sind nach meiner Kenntnis sechs Monate üblich. Dann folgt die Versetzung (oder man kehrt in die alte Behörde zurück).

    War die Bewerbung erfolgreich, werden die Dienststellen sich auf jeden Fall untereinander in Verbindung setzen, um den Beginn der Abordnung auszuhandeln.

  • Bei einem Wechsel in die freie Wirtschaft stellt man (auf dem Dienstweg) einen Antrag auf Entlassung aus dem Staatsdienst.
    Meines Wissens nach kann der Dienstherr den Zeitraum (also die "Kündigungfrist") um bis zu drei Monate ausdehnen. Das kann aber auch Bundesland abhängig sein.
    Dann bekommt man eine Urkunde und ist draußen.

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