Hallo!
Ich habe (nachdem Schöneberg den Ball wieder in unser Spielfeld geworfen hat) ein Ersuchen nach § 82a Satz 2 GBO.
Der Erblasser ist schon 2014 gestorben und hatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt und Wohnort in Kanada.
Nun scheint hier Grundbesitz aufgetaucht zu sein. Die 2 in Kanada wohnenden Töchter haben auf Berichtigungsaufforderungen seitens des GBA nicht reagiert, sodass hier das Ersuchen gestellt wurde.
Ich hab die Kommentare gelesen, aber ich tue mich damit immer noch etwas schwer. Wie soll ich denn grundbuchfest die Erben feststellen? Selbst wenn ich irgendwie die Geburtsurkunden der Töchter beschaffen kann und herausfinde, ob er verheiratet/verwitwet/geschieden/ ledig war (diese Tätigkeiten würde ich ggf. über eine Nachlasspflegschaft lösen), wie soll ich ohne Mitwirkung der Töchter also ohne deren e.V. als festgestellt erachten, dass er z.B. nicht noch weitere Kinder gehabt hatte?
Vielleicht können die Kollegen aus Bundesländern mit Erbenermittlungspflicht da einen Rat geben!
Danke