Hallo,
ich habhier einen kleinen Spezialfall liegen.
A und Bmachen ein gemeinschaftliches handschriftliches Testament und setzten sichgegenseitig zu Erben ein. Schlusserben sind die Kinder.
A und Bsind jedoch nicht verheiratet. Das Testament wurde von B geschrieben. A ist nunverstorben.
Dasgemeinschaftliche Testament ist unwirksam. Ein eigenhändiges Testament von Aliegt jedoch auch nicht vor, da er es nicht selbst geschrieben hat. Eröffnenmuss ich ja trotzdem.
Nun meine Frage:
Beieinem gemeinschaftlichen Testament müsste ich ja anschließend eine Verwahrungin der Nachlassakte verfügen bis der weitere Ehegatte verstorben ist.
Kann ichdas in diesem Fall auch machen? Ich habe schon überlegt, ob ich das Testamenteröffne, eine begl. Abschrift für die Akten mache und das Original zurückgebe.Immerhin könnte ein wirksames Einzeltestament von B vorliegen.
Wasmeint ihr?