Konto Betreuer / Betreuter

  • Mein Studium war vor 30 Jahren und ich hatte nie etwas mit Betreuung zu tun. Daher nun meine blutige Anfängerfrage:

    Ich muss dienstlich eine Zahlung an einem Betreuten leisten. Befreiter Betreuer ist der Vater des erwachsenen Betreuten. Dieser will das Geld auf sein Konto überwiesen bekommen. Muss nicht jeder Betreute ein eigenes Konto besitzen? Oder gibt es davon auch Ausnahmen, so dass der Betreuer Zahlungen auch auf sein Konto vereinnahmen kann?

  • Ich würde da gar nicht diskutieren, wenn das Geld für den Betreuten ist, dann ab auf sein Konto. Wenn es der Vater will, soll er es sich holen und wem auch immer Rechenschaft darüber legen. Ansonsten war der Sachverhalt ein wenig dünn um es formaljuristisch auszudiskutieren.

    Ah, willkommen im Betreuungsrecht :)

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  • Ich würde da gar nicht diskutieren, wenn das Geld für den Betreuten ist, dann ab auf sein Konto. Wenn es der Vater will, soll er es sich holen und wem auch immer Rechenschaft darüber legen. Ansonsten war der Sachverhalt ein wenig dünn um es formaljuristisch auszudiskutieren.

    Ah, willkommen im Betreuungsrecht :)


    Sehe ich genauso.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Der Betreute (volljährig) ist wohl schwerbehindert. Mir wurde vom Anwalt nur eine Kontoverbindung mitgeteilt mit einem Kontoinhaber, der nicht der Zahlungsempfänger ist. Auf Nachfrage wurde dann eine Kopie der Bestellungsurkunde übersandt mit dem Hinweis, dass der Kontoinhaber der Vater und befreite Betreuer des Zahlungsempfängers ist. Meine weiteren Fragen aus der Zwischenverfügung (z. B. nach der Kontoverbindung des Betreuten) hat der RA nicht beantwortet. Der RA hat leider wohl auch keine Geldempfangsvollmacht. Das ist der komplette Sachverhalt, soweit ich ihn in einem öffentlichen Forum schildern kann.

    Einmal editiert, zuletzt von Dirk (12. Oktober 2019 um 19:18) aus folgendem Grund: Fehlerteufel!

  • Zu Deiner noch offenen Ausgangsfrage zurück zu kommen: Ja, es gibt Fälle, in welchen der Betreute kein eigenes Girokonto besitzt. Je nach Einkommens- und Vermögenssituation ist es möglich, dass über die Beteiligten (Wohnheim, Pflegeheim. Sozialkassen, etc.) eine entsprechende Vereinbarung zur Abrechnung gegeben ist.

    Wenn mir in so einem Fall die Bestellungsurkunde vorgelegt werden würde, griffe meine rechte Hand zum Telefon und frage die zust. Betreuungsgeschäftsstelle, ob ein Konto aus der Akte ersichtlich ist. Danach entsprechende Anweisung.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

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