Vermerk Testamentsvollstreckung bei Hypothek

  • Liebe Kollegen und Kolleginnen,

    der Testamentsvollstrecker verkauft das Grundstück. Im Zuge der Eigentumsumschreibung soll eine Sicherungshypothek eingetragen werden zu Gunsten des Erben (derzeitiger Eigentümer). Bei der Sicherungshypothek soll ein Vermerk eingetragen werden, dass die Hypothek der Testamentsvollstreckung unterliegt.

    Hintergrund ist wahrscheinlich, dass die Hypothek dann nur mit Zustimmung des Testamentsvollstreckers gelöscht werden kann. Ohne den Vermerk sieht man nach Eigentumsumschreibung und Löschung des Testamentsvollstreckervermerks ja nicht mehr, dass die Sicherungshypothek zum Nachlass gehört und der Testamentsvollstreckung unterliegt.

    Ist der Vermerk eintragungsfähig? Wenn ja, wie genau trage ich das am Besten ein?

  • Für den Fall, daß eine Antwort zu wenig sein sollte, stimme ich 45 ausdrücklich zu.;)

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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