Ich habe demnächst eine "seltsame" Erlösverteilung.
Für die bisherigen Schuldner/Eigentümer wird sich ein Erlösüberschuss ergeben.
Der Ersteher hat einen der Miteigentümer "überredet", ihm seinen Anteil am Erlösüberschuss abzutreten, um Ersteherkosten abzudecken.
Der Miteigentümer hat die Abtretung sodann angefochten.
Da ich die Wirksamkeit der Anfechtung letztlich nicht beurteilen kann, werde ich den Überschuss wohl für die bisherigen Eigentümer + Ersteher hinterlegen.
Da dies den bisherigen Eigentümern nicht gefallen wird, wird zumindest der Zedent sicherlich Rechtsmittel einlegen.
Welches RM ist aber das Richtige ?
Widerspruch gegen den TP wohl nicht, da die Auszahlung des Erlösüberschusses nicht zum TP gehört.
Beschwerde gegen die Hinterlegung ?
Falls Beschwerde, ist dann die Ausführung des TP durch Hinterlegung bis zur Entscheidung über die Beschwerde auszusetzen ?
Was ist, wenn die Beschwerde nach dem Termin erfolgt ?
Rückgängig machen kann ich eine erfolgte Hinterlegung ja schließlich nicht.
Bitte macht Euch mal Gedanken und lasst mir Eure Vorstellungen zukommen.
Muss ja nicht noch kurz vor dem Wochenende sein.