Hallo, folgender Sachverhalt:
Schlusstermin wird anberaumt, der IV gebeten, vor Ende der Einwendungsfrist noch einmal kurz über die Verhältnisse des Schuldners zu berichten. Nun teilt der IV zum Schlusstermin mit, dass die Schuldnerin ihren SGB-II Bescheid trotz Aufforderung nicht vorlegt.
Ist das nun Grund genug den Antrag auf Stundung d. Kosten für das RB-Verfahren - ohne vorige Anhörung - zurückzuweisen?