Erlöschen einer Geldrente durch Zuschlag am Miteigentumsanteil

  • Hallo, ich benötige einen Rat.
    Durch Zuschlag ist die Reallast (Geldrente) an einem Miteigentumsanteil erloschen, betreibender Gl. war RK 3.
    Es gibt 4 Miteigentumsanteile, versteigert wurde 1 MEA. Ursprünglich lastete die Geldrente an allen 4 Miteigentumsanteilen. Zwischenzeitlich ist die Mithaft der anderen 3 MEA erloschen.
    Wenn ich die Geldrente berechne: Nehme ich den vollen Jahresbetrag oder muss ich diesen anteilig berechnen (mit dem Miteigentumsanteil multiplizieren)?
    Vielen lieben Dank.

  • Was willst du denn berechnen? Geht es um den Teilungsplan und auf die Reallast ist eine Zuteilung zu erwarten?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ich wollte die monatliche Geldrente x 12 nehmen (Jahresbetrag) und mit dem Wert aus der aktuellen Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes multiplizieren (Frau 77 Jahre, also x 11,53).
    Für mich ist fraglich, ob ich wegen des Grundstücksbruchteils (27,74/100) den Jahresbetrag vorab damit multiplizieren muss (m. E. ja, weil die Geldrente nicht mehr am gesamten Grundstück lastet, sondern nur noch an diesem Wohnungseigentum?).

  • Ich denke, eine Anmeldung der Berechtigten ist nicht erforderlich, weil sich der Wert der monatlichen Geldrente aus der notariellen Urkunde als damalige Eintragungsgrundlage ergibt (auf Lebenszeit zu zahlen, mit dem Tode erlischt die Zahlungsverpflichtung, keine Wertsicherungsklausel vereinbart).

  • Anmeldung brauchst du meine ich auch nicht.

    Aber wenn DIE Reallast auf DEM Anteil lastet, lastet die gesamte Reallast auf den Anteil. Nachdem die Mithaft gelöscht wurde, ist das auch recht eindeutig, mE.

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  • Okay, danke Araya, also nehme ich den Jahreswert x 27,74/100. Was meinst Du mit Abzinsung?

    Äh, nö.

    Wenn das ganze Recht auf dem Anteil lastet, warum willst du dann nur einen Bruchteil berücksichtigten?

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  • Ich würde nur den 27,74/100 Anteil mit dem Jahreswert multiplizieren, weil das Recht ursprünglich an allen 4 Miteigentumsanteilen lastete, durch die Entlassung aus der Mithaft aber nur noch am 27,74/100 Anteil (?).
    Kannst du das bitte mit den Zwischenzinsen erklären?..stehe etwas auf dem Schlauch

  • Unabhängig davon, ob ein Recht, dass zur Mithaft eingetragen ist, auch nur entsprechend des Bruchteils zu berücksichtigen ist, lastet doch nun das ganze Recht auf dem Bruchteil. Wenn eine Grundschuld zu 100.000 auf dem Anteil lasten würde, würdest du das Recht denn nur mit 27.740 Euro berücksichtigen??

    Stöber, letztes Stichwort ganz hinten Zwischenzins - Abzug.

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  • Stöber, 22. Auflage, Punkt 2 zu Paragraph 111: Reallast regelt Paragraph 121 ABS. 1: daher kein Zwischenzins

    Stöber, Punkt 6 zu Paragraph 92: ... ihnen haftet aber nur ein verhältnismäßiger Teil des Versteigerungserlöses, wenn das erloschene Recht nur auf einem Grundstücksbruchteil lastete... daher dachte ich: Jahreswert x 27,74/100 MEA

  • Versteigert wurde ein Anteil, das Recht lastet nur auf diesem Anteil. Da wird nichts anteilig gerechnet.

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