Habe einen Vergleich aus 2016 (Unterhaltssache).
Der Beistand des Kindes beantragt die Zustellung des Vergleichs an den Agg und beantragt gleichzeitig VKH für diesen Vorgang.
Eingetragen wurde das Ganze beim Vollstreckungsgericht.
Weitergeleitet wurde das Ganze aber an das Familiengericht
Der Schuldner wohnt in Frankreich.
Zugestellt wird ja eigentlich im Parteibetrieb durch den GV.
FÜr den PKH Antrag wäre demnach das Vollstreckungsgericht am Wohnort des Schuldners zuständig.
Wie sieht das jedoch in so einem Fall aus, wenn der Schuldner im Ausland lebt ?