Guten Morgen!
Ich habe hier eine interessante Konstellation vor mir:
FH-Beschluß erlassen im Jahr 2016. Im Januar 2019 dem Jobcenter eine Rechtsnachfolgeklausel erteilt wegen ALG-II-Leistungen, die dem Kind gewährt wurden. Soweit alles in Ordnung.
Jetzt kommt der Freistaat und hätte auch gerne eine Rechtsnachfolgeklausel. Problem: Die Beträge/Zeiten decken sich teilweise. Beispiel:
Tituliert sind für das ganze Jahr 2018 297,- EUR monatlich.
Der Freistaat beantragt von Jan. 2018 - Dez. 2018 je 205 EUR
ABER: Ich habe für Jan. - April 2018 schon jeweils 177,50 auf das Jobcenter umgeschrieben, es verbleiben also nur noch 119,50, die ich auf den Freistaat umschreiben könnte.
Ich habe das Jugendamt dazu angehört und die meinen nur lapidar, die von Ihnen erbrachten Leistungen wären vorrangig und die Klausel, die dem Jobcenter erteilt wurde, müsse sozusagen "verringert werden". Alle Auszahlungen sind übrigens "nachgewiesen" durch die üblichen gesiegelten Auszahlungsbestätigungen.
MEINE ÜBERLEGUNG:
Variante a) Klausel erteilen soweit möglich, Rest zurückweisen, dann kann sich das Jugendamt beschweren.
Variante b) Evtl. Auslegung des Vorbringens des Jugendamtes als Klauselerinnerung, der aber mE nicht abzuhelfen wäre, weil ja eine entsprechende Auszahlbestätigung vorlag und formell alles in Ordnung war -> Verweis auf Klauselgegenklage.
Meinungen?